§1 Präambel
Die Firma luschnitz.com e.U., Reinhold Luschnitz, Trautenberg-Straße 21, 2651 Reichenau an der Rax, Österreich (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“), bietet Unternehmen (in der Folge „KUNDEN“) Entwicklungs-, Beratungs-, Support-, und (E-Learning)Trainings an sowie digitale Produkte (Software) (in der Folge „Leistungen“).
Klarstellung: Der AUFTRAGNEHMER handelt nicht mit Lizenzen eines Software-Hersteller (zB „Qlik“). Hinsichtlich der Nutzung der Software „Qlik“ trägt der AUFTRAGNEHMER keine Verantwortung. Diesbezüglich hat sich der KUNDE an den Software-Hersteller (bzw seine Distributoren) zu wenden und gegebenenfalls die Lizenzbedingungen von „Qlik“ einzuhalten. |
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) richten sich an Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (bzw Art 2 Z 2 der RL EU 2011/83/EU). Sofern es sich beim Nutzer um einen Verbraucher (im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 oder § 1 Abs 3 KSchG) handelt, wird um gesonderte Kontaktaufnahme beim AUFTRAGNEHMER gesucht. Der AUFTRAGNEHMER wird gerne für Sie eine Lösung finden (und entsprechenden Informationspflichten [bspw im Sinne des FAGG und KSchG] berücksichtigen).
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.
§2 Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung des AUFTRAGNEHMERS zum KUNDEN.
Gegebenenfalls hat der KUNDE die Lizenzbedingungen der Hersteller-Software (zB “Qlik”) gesondert zu akzeptieren.
Im Falle eines Widerspruchs verdrängen diese AGB die Geschäftsbedingungen (AGB, Lieferbedingungen etc.) des KUNDENS.
Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.
Diese AGB können sowohl im Online-Shop des AUFTRAGNEHMERS eingesetzt werden, als auch einem individuellen Angebot beigeschlossen werden. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem AUFTRAGNEHMER und KUNDEN.
§3 Sorgfaltspflichten
Der KUNDE ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln. Sollte der KUNDE den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den AUFTRAGNEHMER unverzüglich davon zu informieren.
Der KUNDE hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der digitalen Inhalte des AUFTRAGNEHMERS gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.
Der KUNDE hat geeignete Vorkehrungen zu treffen um Leistungen des AUFTRAGNEHMERS vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer bzw arbeitnehmerähnliche Personen darauf hinweisen, dass die Nutzung über den vertragsmäßigen Umfang unzulässig ist.
Es liegt in der Verantwortung des KUNDENS, die erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere E-Mail-Account sowie Hard- und Software-Infrastruktur) für die Nutzung der Leistungen des AUFTRAGNEHMERS zu schaffen. Den ANBIETER treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.
§4 Angebot, Vertragsabschluss, Beginn der Zahlungspflicht und Entgelthöhe
Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ und die Angabe der erforderlichen Daten in die Eingabe-Maske im Webshop oder ein individuelles Angebot an den AUFTRAGNEHMER gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem AUFTRAGNEHMER ab. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, wird den Erhalt des Angebots aber bestätigen („Bestellbestätigung“). Die Annahme des Angebotes des KUNDENS, und damit der Vertragsabschluss, erfolgt durch den AUFTRAGNEHMER, indem die Leistung dem KUNDEN digital oder physisch zur Verfügung gestellt wird oder das Angebot dezidiert angenommen wird („Auftragsbestätigung“). Es ist auch möglich, dass die Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung zeitlich zusammenfallen.
§5 Zahlungsmodalitäten
Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. In der Regel sind Preisangaben daher als Nettopreise zu verstehen. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei sein ausgewiesener Stundensatz zur Anwendung gelangt. Sofern der AUFTRAGNEHMER eine Kostenschätzung abgibt, ist diese nicht verbindlich und daher ohne Gewähr.
Für zusätzlichen Aufwand, der nicht bereits von einer Pauschale umfasst ist, erhält der AUFTRAGNEHMER ein Entgelt nach dem zeitlichen Aufwand auf Basis eines Stundensatzes.
Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des KUNDENS von Dritten beschafft (zB Lizenzkosten für Software, Entgelte für Webserver) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig.
Sofern die Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden, wird der AUFTRAGNEHMER den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren.
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, sämtliche Preise zum 1.1. oder 1.7. einmal pro Jahr an den aktuellen Verbraucherspreisindex anzupassen. Als Referenz gilt der österreichische Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, abrufbar auf der Website der Statistik Austria.
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist (bspw Erhöhung der Barauslagen oder Kosten). Im Fall einer signifikanten Preiserhöhung hat der KUNDE das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern er durch die Preiserhöhung wesentlich benachteiligt wird.
§6 Verwertungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der AUFTRAGNEHMER Inhaber sämtlicher Werknutzungsrechte (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an von ihm geschaffenen Werken. Die von ihm ausgetauschten Informationen und Arbeitsunterlagen sind weiters als Geschäftsgeheimnisse nach § 26b UWG zu qualifizieren.
Der AUFTRAGNEHMER erteilt dem KUNDE die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) seine Leistungen zu nutzen.
Eine Weiterveräußerung der Leistungen des AUFTRAGNEHMERS ist verboten und bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS.
Eine Unterlizenzierung des Leistungen des AUFTRAGNEHMERS ist verboten und bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS.
Der KUNDE darf ohne Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS keine Veränderungen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS vornehmen, es sein denn, etwas Gegenteiliges ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis.
Kennzeichnungen der Leistungen des AUFTRAGNEHMERS, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
§7 Beratungs- und Trainingsdienstleistungen
Sofern die AUFTRAGNEHMER Leistungen in „Blöcken“ (zB 10 Einheiten) anbietet, hat der Kunde kein Recht, von einzelnen Teilleistungen aus diesem Block zurückzutreten oder im Fall der nicht vollständigen Ausschöpfung oder Konsumierung dieses Blocks ein Teilentgelt zurückzuverlangen. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, das Gesamtentgelt für die „Blöcke“ einmalig im Voraus in Rechnung zu stellen. Sämtliche Einheiten eines Blocks müssen binnen einem Jahr ab Bezahlung des Blocks konsumiert werden (ausgenommen Abonnement-Dienstleistungen, hier ergibt sich die Gültigkeit aus der Abonnement-Dauer, z.B. Monatszugang zu Elearning-Portal). Die vorangehenden Bestimmungen können auftragsspezifisch auch individuell abgeändert werden.
Im Falle von vereinbarten Leistungen-Einheiten hat der KUNDE das Recht, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Entgeltpflichten (Stornogebühren) zurückzutreten. Sofern der Kunde jedoch die vereinbarte Leistung-Einheit binnen 24 Stunden vor dem ausgemachten Termin absagt oder kurzfristig verschieben möchte, hat der AUFTRAGNEHMER Anspruch auf das volle Entgelt für diesen Termin. Dies gilt nicht, wenn der KUNDE nachweisen kann (zB durch ärztliches Attest), dass aufgrund von Krankheit oder höher Gewalt der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann und ihm eine Mitteilung dieses Umstandes nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich war. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Die Anmeldung zu den Leistungen kann online über das Web-Portal oder analog erfolgen und ist verbindlich. Bei Trainings bzw. Elearning ist für jeden Teilnehmer eine separate Anmeldung erforderlich. Umbuchungen zu einem anderen Leistungs-Termin sind in begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Auftragnehmerin möglich. Durch fristgerechten Eingang der Zahlung ist die Leistung gesichert. Ist innerhalb von 14 Tagen ab Anmeldung kein Eingang des Betrages zu verzeichnen, wird die Leistung storniert. Jedenfalls muss das vollständige Entgelt mindestens 14 Tage vor der Leistungs-Einheit eingelangt sein, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Stornoregelungen
Vorweg wird klarstellend festgehalten, dass sich diese Stornoregelung stets bloß auf die konkrete Leistungs-Einheit bezieht. Sie hat dezidiert keine Auswirkung auf einen etwaigen Rahmenvertrag oder den Gesamtauftrag.
Möchte oder kann der KUNDE an einer vereinbarten Dienstleistung doch nicht teilnehmen, kann er die Anmeldung unter nachfolgenden Bedingungen stornieren:
Um einen Anspruch auf Rückerstattung von Dienstleistungs-Beiträgen zu erlangen, muss vor der Dienstleistungs-Einheit eine Benachrichtigung an:
- office@luschnitz.com
bzw.
- luschnitz.com e.U., Trautenberg-Straße 21, A-2651 Reichenau an der Rax
erfolgen. Als Datum gilt das Eingangsdatum des jeweiligen Mediums (E-Mail, Post). Bis vier Wochen vor dem Dienstleistungstermin werden 25 %, bis sieben Tage vor dem Dienstleistungs-Termin 50 % und bei weniger als sieben Tagen vor dem Dienstleistungs-Termin 75 % des Beitrages einbehalten (Stornogebühr gemäß § 909 ABGB). Alternativ kann vom KUNDEN ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, wodurch die Stornogebühr entfällt. Bei Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers oder bei vorzeitigem Abbruch eines angemeldeten Teilnehmers wird die vollständige Gebühr einbehalten.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer, bei Krankheit oder bei Eintritt anderer Umstände, die es dem AUFTRAGNEHMER nicht möglich machen, diese Dienstleistungs-Einheit abzuhalten, kann diese abgesagt werden. Alle bereits getätigten Zahlungen werden vollständig rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Schadenersatzansprüche gegenüber dem AUFTRAGNEHMER.
§8 Support-Dienstleistungen
Support-Anfragen sind per E-Mail an die Adresse support@luschnitz.com oder über das integrierte Kontaktformular der Anwendung in verständlicher und nachvollziehbarer Weise zu senden.
Der AUFTRAGNEHMER bemüht sich, binnen 48 Stunden auf Anfragen zu antworten.
Anfragen werden ausschließlich während folgenden Zeiträumen an Werktagen beantwortet:
- Montag bis Donnerstag: 09 bis 17 Uhr
- Freitag: 09 bis 13 Uhr
§9 Mitwirkungspflichten
Der KUNDE ist verpflichtet, im für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Umfang mitzuwirken. Ein diesbezügliches Versäumnis des KUNDENS geht nicht zu Lasten des AUFTRAGNEHMERS und mindert insbesondere nicht dessen Entgeltansprüche.
§10 Leistungsstörungen
Sofern der AUFTRAGNEHMER aus Gründen, welche nicht in seiner Sphäre gelegen sind (zB Stromausfall, Cyber-Angriffen, höhere Gewalt, Probleme bei 3rd-Party-Software, Serverwartungen), Leistungen temporär nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des KUNDENS davon unberührt. Dies gilt auch hinsichtlich erforderlicher Wartungsarbeiten.
§11 Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf gewöhnlich vorhersehbare Schäden.
Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden des KUNDENS ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich einer vorsätzlichen Schädigung.
Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Zurverfügungstellung der Leistungen. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sind einzuhalten.
Der AUFTRAGNEHMER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz der Leistungen durch den KUNDEN (siehe Punkt 13).
§12 Schad- und Klagloshaltung
Sollte der AUFTRAGNEHMER aufgrund der rechtswidrigen Nutzung seiner Leistungen durch den KUNDEN von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der KUNDE den AUFTRAGNEHMER auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.
§13 Beiziehung von Subunternehmern
Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.
§14 Änderungen der AGB
Der AUFTRAGNEHMERS ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMERS wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten AGB an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDENS, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der AGB auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der AGB können auf diese Weise nicht umgesetzt werden. Davon unbenommen bleibt eine Preisanpassung im Sinne des Punktes 5.
§15 Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist der AUFTRAGNEHMER und der KUNDE wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis (iSd § 6 DSG) einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der KUNDE verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.
Der AUFTRAGNEHMER macht darauf aufmerksam, dass personenbezogene Daten des KUNDENS aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) für Werbezwecke verarbeitet werden können. Der KUNDE kann der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden: [https://www.luschnitz.com/datenschutz].
§16 Referenzklausel
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf seiner Website auszuweisen, sofern der KUNDE dem nicht widerspricht. Er ist (ausschließlich) in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDENS heranzuziehen. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.
§17 Dauer des Vertragsverhältnisses
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf seiner Website auszuweisen, sofern der KUNDE dem nicht widerspricht. Er ist (ausschließlich) in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDENDas Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN wird im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen vor dem nächsten Zahlungstermin gekündigt werden.
Im Falle eines Zielschuldverhältnisses endet das Vertragsverhältnis mit wechselseitiger Leistungserbringung.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen.
§18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Neunkirchen, Österreich.
Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS.
§19 Sonstiges
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